Bayerisches Schulrecht

Auf diesen Seiten legt Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa aus München die Grundzüge des bayerischen Schulrechts dar.

Die Thematiken drehen sich von der Zulassung zu Schulen über die Bildung von Noten und die Versetzung bis hin zu Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler. Auch die Rolle der Eltern gegenüber der Schule, sei es nun individuell oder im Rahmen des Elternbeirats, wird näher beleuchtet.

Die hier beantworteten Fragen sollen Schülern, Eltern, Lehrern und anderen beteiligten Personen einen ersten Anhaltspunkt geben, welche Rechte und Pflichten Sie haben. In konkreten Konfliktsituation (oder auch, wenn Konflikte gerade vermieden werden sollen) führt an einer anwaltlichen Beratung im Einzelfall meist kein Weg vorbei.

Aufgrund der sehr speziellen gesetzlichen Regelungen im Schulrecht sind genaue Kenntnisse der rechtlichen Rahmenumstände notwendig. Die meisten Anwälte haben damit, auch wenn sie Erfahrungen im sonstigen Verwaltungsrecht besitzen, kaum Berührungspunkte. Hinzu kommt die Notwendigkeit, besonders sensibel alle Schritte abzuwägen und das schulische Miteinander in der Zukunft nicht zu gefährden.

Rechtsanwalt Grziwa hat bereits zahlreiche schulrechtliche Mandate aus ganz Bayern bearbeitet. Seine Erfahrungen beziehen sich dabei auf alle dargestellten Themen und auf alle Schularten.

Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa berät Sie gerne und vertritt Sie oder Ihr Kind auch gegenüber der Schule. Soweit nicht zu vermeiden, geht er auch den gerichtlichen Weg mit Ihnen.