Welche Mitsprache haben die Eltern bzgl. der „Familien- und Sexualerziehung“?
Ja. Art. 48 Abs. 3 BayEUG besagt: Ziel, Inhalt und Form der Familien- und Sexualerziehung sind den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen. … Welche Mitsprache haben die Eltern bzgl. der „Familien- und Sexualerziehung“? weiterlesen
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