Welche Mitsprache haben die Eltern bzgl. der „Familien- und Sexualerziehung“?

Ja. Art. 48 Abs. 3 BayEUG besagt: Ziel, Inhalt und Form der Familien- und Sexualerziehung sind den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen. … Welche Mitsprache haben die Eltern bzgl. der „Familien- und Sexualerziehung“? weiterlesen