Mitglieder des Schulforums sind gemäß Art. 69 Abs. 2 BayEUG:
- der Schulleiter
- drei Lehrkräfte (von der Lehrerkonferenz gewählt)
- der Vorsitzende des Elternbeirats
- zwei Elternbeiratsmitglieder (vom Elternbeirat gewählt)
- die drei Mitglieder des Schülerausschusses
- ein Vertreter des Schulaufwandsträgers
Insgesamt stellt die Lehrerschaft damit vier Vertreter, die Eltern drei, die Schüler drei und der Staat einen.
Auf die Elternbeiratsmitglieder wird verzichtet an den Schulen des Zweiten Bildungswegs, an den Berufsfachschulen, an denen kein Elternbeirat besteht, sowie an Fachschulen, Berufsoberschulen und Fachakademien.