Bayerisches Schulrecht

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Monat: April 2017

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Wer ist der Aufwandsträger der Schule?

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Als Aufwandsträger bezeichnet man die Körperschaft, die den Sachaufwand der Schule trägt, also die Kosten bezahlt. Dies sind gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 […]

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Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa kennt sich mit dem bayerischen Schulrecht aus und berät Sie bzw. Ihr Kind gerne.

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