
Wer ist der Aufwandsträger der Schule?
Als Aufwandsträger bezeichnet man die Körperschaft, die den Sachaufwand der Schule trägt, also die Kosten bezahlt. Dies sind gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 […]
Als Aufwandsträger bezeichnet man die Körperschaft, die den Sachaufwand der Schule trägt, also die Kosten bezahlt. Dies sind gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 […]
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