Was ist die Schulaufsicht?
Als Schulaufsicht bezeichnet Art. 111 BayEUG: 1. die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, 2. die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, insbesondere durch den […]
Als Schulaufsicht bezeichnet Art. 111 BayEUG: 1. die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, 2. die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, insbesondere durch den […]
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