Wie dargestellt, sind Sachgeschenke an Lehrer teilweise erlaubt, das Schenken von Bargeld dagegen nicht. Ob man einen Gutschein nun als Bargeld einordnet, kommt darauf an:
Wertgutscheine, die über einen bestimmten Betrag lauten und gegen beliebige Waren bei einem bestimmten Geschäft verwendet werden können, sind im Endeffekt nichts anderes als Bargeld. Dies gilt wohl auch dann, wenn der Gutschein – wie meistens – nicht gegen Bargeld eingetauscht werden kann.
Handelt es sich dagegen um einen Gutschein für eine ganz bestimmte Ware (z.B. den alljährlichen Gourmet-Pralinen-Adventskalender der örtlichen Bäckerei), ist es wohl nichts anderes als wenn man diese Sache unmittelbar schenkt.