Nein, es darf keinerlei Gegenleistung gefordert oder auch nur vorausgesetzt werden. Dabei ist sicher jedem klar, dass man die Lehrerin nicht mit einer Flasche Wein dazu bringen darf, bessere Noten zu vergeben. Aber auch Geschenke dafür, dass ein zusätzlicher Ausflug veranstaltet wurde, sind schon problematisch.
Grundsätzlich sollte man keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass jedes Geschenk nur eine Honorierung des allgemeinen guten Auskommens ist und es nicht auf eine bestimmte Diensthandlung zurückzuführen ist.