In aller Regel nicht, die Rechtsprechung dazu ist aber noch nicht ganz gefestigt.
Häufig traten Probleme auf, dass insbesondere die Eltern von muslimischen Schülerinnen deren Teilnahme am Schwimmunterricht ablehnten. Die Gerichte haben hier jedoch dem Bldungsauftrag des Staates den Vorrang vor weltanschaulichen Positionen eingeräumt. Wie sich dies weiter entwickeln wird und inwiefern es im Einzelfall einvernehmliche Lösungen mit der Lehrkraft bzw. der Schule geben kann, ist aber noch nicht abschließend zu beurteilen.