Die speziellen Schulordnungen ergänzen die Bestimmungen der allgemeinen Bayerischen Schulordnung (BaySchO). Sie regeln in erster Linie:
- die Aufnahme in die Schulart, einschließlich evtl. Aufnahmeprüfung und Probezeit
- die Fächer und Kurse sowie deren Wahl
- die Leistungsnachweise, deren Benotung und die Zeugnisse
- das Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe
- die Abschlussprüfung (z.B. mittlere Reife oder Abitur) einschließlich Fächer, Prüfungen und Gesamtnotenberechnung
- Mitwirkungsrechte des Elternbeirats