Was steht in den einzelnen speziellen Schulordnungen?

Die speziellen Schulordnungen ergänzen die Bestimmungen der allgemeinen Bayerischen Schulordnung (BaySchO). Sie regeln in erster Linie:

  • die Aufnahme in die Schulart, einschließlich evtl. Aufnahmeprüfung und Probezeit
  • die Fächer und Kurse sowie deren Wahl
  • die Leistungsnachweise, deren Benotung und die Zeugnisse
  • das Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe
  • die Abschlussprüfung (z.B. mittlere Reife oder Abitur) einschließlich Fächer, Prüfungen und Gesamtnotenberechnung
  • Mitwirkungsrechte des Elternbeirats
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