Warum darf ein Lehrer keine Geschenke annehmen?

§ 42 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) besagt:

Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.

Demnach müssen Beamte also grundsätzlich alle Geschenke erst einmal ablehnen.

Für Angestellte sieht § 3 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eine ganz ähnliche Regelung vor.

Click to rate this post!
[Total: 131 Average: 4.9]