Nein, auch hier gilt das allgemeine Geschenkverbot. diese Gelder stammen ja in irgendeiner Form von den Eltern oder wurden durch die Elterngemeinschaft eingenommen (über Flohmärkte, Kuchenverkauf etc.). Außerdem handelt es sich in jedem Fall aus Sicht des Lehrers um fremdes Geld, also um ein Geschenk.