Was sind Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen?

Verstoßen Schüler gegen schulische Pflichten, stellt sich für Lehrer die Frage, wie dies zu ahnden ist. Das bayerische Schulrecht unterscheidet dafür zwischen Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen.

Was hierunter jeweils zu verstehen ist und welche Voraussetzungen bestehen, erklärt Rechtsanwalt Thomas Hummel in seinem neuen Artikel zum Schulrecht auf anwalt.de.

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