Ja.
Das bayerische Schulfinanzierungsgesetz (Art. 21 Abs. 3 Satz 1) sieht vor, dass die Erziehungsberechtigten unter anderem „übrige Lernmittel“ selbst beschaffen müssen:
Die Atlanten und Formelsammlungen sowie die übrigen Lernmittel haben die nach dem Bürgerlichen Recht Unterhaltspflichtigen und die volljährigen Schülerinnen und Schüler zu beschaffen.
Eltern müssten Arbeitsblätter selbst drucken
Zu diesen sonstigen Arbeitsmitteln gehören auch Arbeitsblätter. Das würde eigentlich bedeuten, dass die Eltern die benötigten Arbeitsblätter selbst erstellen und ihren Kindern mitgeben müssten. Das wäre heute wohl so lösbar, dass die Druckvorlagen als PDF-Datei per E-Mail herumgeschickt werden, sich jeder daheim die Blätter ausdruckt und anschließend seinem Kind mitgibt.
Übermäßig praktisch wäre diese Lösung wohl nicht, zudem urheberrechtlich bedenklich, darum werden die Arbeitsblätter durch die Schule erstellt. Den Eltern werden dadurch Aufwand und auch Kosten abgenommen, es ist also in ihrem Interesse. Daher entsteht ein Ersatzanspruch der Schule gegenüber den Eltern, der in Form des Kopiergelds geltend gemacht wird.
Prinzipiell wäre es nun so, dass die Schule berechnen müsste, wie viele Kopien sie für jeden Schüler erstellt hat. Das wäre ein relativ hoher Verwaltungsaufwand und würde vielleicht auch zu der Frage führen, warum eine bestimmte Lehrkraft nun sieben Kopien mehr erstellen ließ als die andere. Aus diesem Grund ist eine Pauschalierung der Kopierkosten grundsätzlich zulässig.
Wie wird das Kopiergeld berechnet?
Wie die Höhe der Kosten nun berechnet wird, dazu gibt es keine genauen Vorgaben. Klar ist, dass das Kopiergeld nur kostendeckend sein darf, die Schule darf also nichts „verdienen“. Man muss also eine gewisse überschlägige Prognose anstellen, wie viele Seiten voraussichtlich gedruckt werden, und daraus die Kosten berechnen.
Die 15 bis 50 Cent pro Seite, die das Kostenverzeichnis in der Regel vorsieht, dürften hier deutlich zu hoch gegriffen sein, da diese auch den Kopieraufwand abdecken sollen. Angemessen für das bloße Einlegen einer Arbeitsblattvorlage in den Kopierer und das Einstellen der Exemplare dürften kaum mehr als 10 Cent pro Blatt sein.
Möglich wäre auch eine Realkostenrechnung. Man nimmt die jährlichen Ausgaben für ein Kopiergerät (anteilige Anschaffungskosten, Toner, Papier, Wartung etc.) und teilt diese durch die Zahl der Schüler. Gewisse Rundungen zumindest auf ganze Euro-Beträge dürften sich da noch im Bereich des Zulässigen halten.
Tipp von Rechtsanwalt Thomas Hummel:
Wenn Sie das Kopiergeld für drastisch überhöht halten, bitten Sie die Schule darum, ihre Kalkulation offen zu legen. Diese können Sie dann darauf prüfen, ob diese zumindest im Groben nachvollziehbar ist.
Auch, wenn der verlangte Betrag im Endeffekt zu hoch erscheint, stellt sich natürlich immer die Frage, ob man deswegen einen Streit mit der Schule anfangen will. In der Regel wird ja ohnehin nur um einige Euro pro Schuljahr gehen.