Wenn eine schulische Strafe als ungerecht empfunden wird, stellt sich die Frage, wie man reagieren soll. Man will das meist weder einfach so hinnehmen noch einen „Kleinkrieg“ mit der Schule anzetteln.
Meine Erfahrung aus vielen, vielen Mandaten im bayerischen Schulrecht ist, dass meist ein Mittelweg gut ist: Man zeigt der Schule, dass man ungerechte Sanktionen nicht auf sich beruhen lässt und sich auch auf die Hinterfüße stellt. Dies kann auch mit anwaltlicher Hilfe geschehen.
Gleichzeitig macht man aber deutlich, dass man kein Prinzipienreiter ist und auch bereit ist, mit etwas abzuschließen. Häufig werden die Lehrer dann durchaus vorsichtiger, behandeln das Kind aber nicht als Paria.
Und bevor man irgendetwas macht: Mit dem Kind reden, was wirklich war. Insbesondere, ob das der erste Vorfall in die Richtung war. Nichts ist peinlicher als wenn man dann zurückrudern muss, weil das Kind ein bisschen selektiv erzählt hat.