Die Vorschriften, die das bayerische Schulrecht regeln, sind auf verschiedene Rechtsnormen verteilt:
- In der Bayerischen Verfassung beschäftigen sich die Artikel 129 bis 137 mit den Schulen.
- Das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) regelt die Grundsätze der Schulorganisation in Bayern.
- Die Bayerische Schulordnung (BaySchO) bestimmt das Schulleben an allen bayerischen Schulen näher.
- Und die speziellen Schulordnungen (z.B. Grundschulordnung, Realschulordnung, Gymnasialschulordnung usw.) treffen Sonderregelungen für einzelne Schularten.