Was steht im BayEUG?

Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) regelt die Grundsätze der Schulorganisation in Bayern. Es bestimmt z.B.

  • die Schulpflicht,
  • welche Schulen es gibt,
  • wie lange das Schuljahr geht,
  • die grobe Auswahl der Fächer,
  • die Rechtsstellung der Lehrer und der Schulleitung,
  • die Elternvertretung,
  • Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulfriedens,
  • die Schulaufsicht.

Die Bayerische Schulordnung (BaySchO) und die einzelnen Schulordnungen für verschiedene Schularten werden als Verordnungen aufgrund der Ermächtigung dieses Gesetzes erlassen. Sie führen die gesetzlichen Bestimmungen näher aus und präzisieren diese relativ groben Vroschriften.

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