Was steht in der BaySchO?

Die Bayerische Schulordnung (BaySchO) ist eine Verordnung, die vom Kultusministerium aufgrund der Ermächtigung im BayEUG erlassen wurde. Sie gilt für alle Schularten und regelt das dortige Schulleben näher, insbesondere:

  • Aufgaben und Pflichten von Lehrern und Schulleitung
  • Beschlussfassung in Ausschüssen und Klassenkonferenzen
  • Klassensprecher, Schülersprecher, Verbindungslehrer etc.
  • Wahl von Klassenelternsprechern und Elternbeirat
  • Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
  • Stundenplan und Teilnahme am Unterricht
  • Rauchverbot
  • Hausaufgaben
  • Nachteilsausgleich und Notenschutz einschließlich des Verfahrens
  • Führung der Schülerakten und Datenschutz

Die BaySchO wurde zum 1. Juli 2016 erlassen und sollte die ähnlichen Regelungen in den einzelnen speziellen Schulordnungen (z.B. Grundschulordnung, Realschulordnung, Gymnasialschulordnung usw.) zusammenfassen und vereinheitlichen.

Die speziellen Schulordnungen bestehen aber weiterhin und beinhalten Sonderregelungen für die jeweiligen Schularten.

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