Wann muss eine Schulaufgabe wiederholt werden?

Häufig wird bei schlecht ausgefallenen Schulaufgaben der Ruf nach einer Wiederholung laut. Es gibt allerdings keine feste Regel, dass z.B. eine Schulaufgabe nicht gewertet werden darf, wenn der Klassenschnitt schlechter als ausreichend ist.

Ein Wiederholungsgrund liegt nur vor, „wenn die Anforderungen für die Jahrgangsstufe nicht angemessen waren oder der Lehrstoff nicht genügend vorbereitet war“ (§ 23 Abs. 7 der Gymnasialschulordnung). Ein außergewöhnlich schlechtes Ergebnis ist hierfür allenfalls ein Indiz.

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