In aller Regel nicht, die Rechtsprechung dazu ist aber noch nicht ganz gefestigt. Häufig traten Probleme auf, dass insbesondere die Eltern von muslimischen Schülerinnen deren […]
Ja. Art. 48 Abs. 3 BayEUG besagt: Ziel, Inhalt und Form der Familien- und Sexualerziehung sind den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitzuteilen und mit ihnen zu besprechen. […]
Die Schulaufsichtsbehörden sind gemäß Art. 114 BayEUG: für Grund- und Mittelschulen die Schulämter für Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Realschulen das Kultusministerium für Berufsschulen, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachschulen […]
Man sollte – auch bei Beherzigung der hier dargestellten Grundsätze – auf Nummer sicher gehen und den offiziellen Weg wählen. Dazu gehört, dass man den […]
Die Folgen eines unzulässigen Geschenks können sehr gravierend sein: Zum einen muss, was noch das geringste Problem darstellen dürfte, das unerlaubte Geschenk an den Staat […]
Nein, es darf keinerlei Gegenleistung gefordert oder auch nur vorausgesetzt werden. Dabei ist sicher jedem klar, dass man die Lehrerin nicht mit einer Flasche Wein […]
Wie dargestellt, sind Sachgeschenke an Lehrer teilweise erlaubt, das Schenken von Bargeld dagegen nicht. Ob man einen Gutschein nun als Bargeld einordnet, kommt darauf an: […]
Es gibt von vornherein keine Ausnahmen vom Verbot der Geschenkannahme. Vielmehr muss eine Ausnahme gesondert durch den Dienstherrn erteilt werden, § 42 Abs. 1 Satz […]
Nein, auch hier gilt das allgemeine Geschenkverbot. diese Gelder stammen ja in irgendeiner Form von den Eltern oder wurden durch die Elterngemeinschaft eingenommen (über Flohmärkte, […]
§ 42 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) besagt: Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich […]
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.